Wirtschafts- und steuerstrafrechtliche Sachverhalte bilden einen Schwerpunkt der Tätigkeit von Hausmann Legal. Wir beraten und verteidigen Privatpersonen, Unternehmen und Führungskräfte in sämtlichen Bereichen des Wirtschaftsstrafrechts — von der ersten Kontaktaufnahme durch die Ermittlungsbehörden bis zum Abschluss des Verfahrens. Hausmann-Legal ist bei einer Vielzahl deutscher Unternehmen als externer Ansprechpartner für diese Fragen gelistet.

  • Unterstützung bei Durchsuchungen und sonstigen ad-hoc Ermittlungsmaßnahmen
  • Untersuchungshaft und Haftprüfung
  • Verteidigung im Ermittlungs-, Zwischen-, Haupt- und Rechtsmittelverfahren
  • Zeugenbeistand
  • Präventive Beratung zur Vermeidung strafrechtlicher Risiken

Beratungsgebiete im Wirtschaftsstrafrecht

Einziehungsrecht / Vermögensabschöpfung

Das Einziehungsrecht ist im Wirtschaftsstrafrecht oft die größte Bedrohung für Personen und Unternehmen, da der Staat strikt das Prinzip verfolgt, dass sich Straftaten nicht lohnen dürfen. Besonders brisant: das geltende Bruttoprinzip. In der Regel wird der gesamte durch die Tat erlangte Umsatz eingezogen — nicht nur der reine Gewinn. Bereits zu Beginn der Ermittlungen droht der vorläufige Vermögensarrest, bei dem Konten überraschend eingefroren werden können. Eine erhebliche und oft unterschätzte Gefahr stellt die sogenannte Dritteinziehung dar. Hierbei richtet sich der staatliche Zugriff gegen Dritte, gegen die selbst kein Tatverdacht bestehen muss. Gerade im Einziehungsrecht ist eine frühzeitige und beharrliche Verfolgung der Interessen des Mandanten unerlässlich, um Liquidität wiederherzustellen und einen dauerhaften Vermögensverlust zu verhindern.

Aktienstrafrecht / Insiderhandel

Vorwürfe des Insiderhandels und der Marktmanipulation betreffen häufig Führungskräfte börsennotierter Unternehmen, aber auch Externe, die über kursrelevante Informationen verfügen. Die Abgrenzung zwischen erlaubtem und strafbarem Verhalten ist im Kapitalmarktrecht fließend. Wir verteidigen bei Ermittlungen der BaFin und Staatsanwaltschaft und beraten zu Ad-hoc-Publizitätspflichten und Insiderlisten.

Anlagebetrug

Anlagebetrugsvorwürfe können in vielen Facetten auftreten. Beispielhaft können Schneeballsysteme, Prospektbetrug und die Verschleierung von Anlagerisiken genannt werden. Die Verfahren sind oft umfangreich und weisen eine Vielzahl von geschädigten Personen auf. Wir verteidigen u.a. Emittenten, Vermittler und Berater bei Vorwürfen des Kapitalanlagebetrugs.

Arbeitsstrafrecht

Verstöße gegen arbeitsrechtliche Vorschriften können strafrechtliche Konsequenzen haben — von illegaler Arbeitnehmerüberlassung über Schwarzarbeit bis zum Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen. Betroffen sind Geschäftsführer und Personalverantwortliche, die als Organe des Unternehmens persönlich haften können.

Außenwirtschaftsstrafrecht

Verstöße gegen Exportkontrollvorschriften, Embargobestimmungen und das Sanktionsrecht werden zunehmend verfolgt. Die Sanktionen reichen von Bußgeldern bis zu Freiheitsstrafen. Wir beraten zu Selbstanzeigen nach der Außenwirtschaftsverordnung und verteidigen in Ermittlungsverfahren des Zollkriminalamts.

Bestechung / Bestechlichkeit / Korruptionsstrafrecht

Korruptionsverfahren betreffen den öffentlichen und den privaten Sektor. Die Tatbestände der Bestechung, Vorteilsgewährung und Bestechlichkeit sind weit gefasst. Schon eine Einladung zum Abendessen kann unter Umständen tatbestandsmäßig sein. Wir verteidigen bei Ermittlungen und beraten präventiv zur Vermeidung korruptionsrelevanter Sachverhalte.

Betriebsunfälle

Schwere Betriebsunfälle lösen nahezu automatisch strafrechtliche Ermittlungen aus. Die Frage der persönlichen Verantwortlichkeit — wer hat welche Pflichten verletzt — ist regelmäßig komplex, insbesondere in Unternehmen mit verteilten Zuständigkeiten. Wir verteidigen Geschäftsführer, Betriebsleiter und Sicherheitsbeauftragte bei Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung oder Tötung.

Crypto Crime / Kryptowährungskriminalität

Straftaten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und Blockchain-Technologie stellen Ermittlungsbehörden und Verteidigung gleichermaßen vor technische Herausforderungen. Die Bandbreite reicht von Steuerhinterziehung bei Kryptogewinnen über ICO-Betrug bis zu Geldwäsche über dezentrale Netzwerke. Wir verbinden strafrechtliche Expertise mit dem Verständnis der technischen Zusammenhänge.

Daten- und Datennetzdelikte

Unbefugter Zugriff auf Daten, Computersabotage und Verstöße gegen das Datenschutzrecht können empfindliche Strafen nach sich ziehen. Die Grenzen zwischen IT-Sicherheitsforschung und strafbarem Verhalten sind nicht immer eindeutig. Wir verteidigen bei Vorwürfen nach §§ 202a ff. StGB und beraten zu datenschutzrechtlichen Risiken.

Geldwäsche

Der Tatbestand der Geldwäsche wurde in den letzten Jahren erheblich verschärft. Seit der Reform erfasst er auch die sogenannte Selbstgeldwäsche. Durch den geltenden „All crime approach" wurde das Strafbarkeitsrisiko erheblich ausgeweitet. Gleichzeitig steigen die Compliance-Anforderungen an Unternehmen, insbesondere im Finanzsektor. Wir verteidigen bei Geldwäschevorwürfen und beraten zur Einhaltung geldwäscherechtlicher Pflichten.

Insolvenzstrafrecht und Bankrottdelikte

Wenn ein Unternehmen in die Krise gerät, beginnt für Geschäftsführer eine Phase erhöhter persönlicher Strafbarkeitsrisiken. Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB), Schuldnerbegünstigung (§ 283d StGB), die verspätete Veröffentlichung von Jahresabschlüssen (§ 335 HGB) sowie die Verletzung der Buchführungspflichten (§ 283b StGB) sind Tatbestände, die in der Praxis regelmäßig zusammentreffen. Die strafrechtliche Relevanz entsteht oft schleichend: Der Geschäftsführer, der in der Hoffnung auf eine Sanierung weiterwirtschaftet, obwohl Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung bereits eingetreten ist, erfüllt möglicherweise schon den Tatbestand der Insolvenzverschleppung. Wer in der Krise noch Verbindlichkeiten gegenüber nahestehenden Gläubigern begleicht oder Vermögenswerte beiseite schafft, riskiert den Bankrottvorwurf. Die Grenze zwischen unternehmerischer Krisenentscheidung und strafbarem Verhalten ist fließend. Eine Insolvenzverschleppung bringt auch erhebliche zivilrechtliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer mit sich. Wir verteidigen Geschäftsführer und Vorstände in insolvenzstrafrechtlichen Verfahren. Hierbei beraten wir auch Unternehmensorgane präventiv zur Erkennung insolvenzstrafrechtlicher Risiken, bevor die Krise eskaliert.

Kapitalmarktstrafrecht

Kapitalmarktstrafrechtliche Verfahren werden regelmäßig durch Hinweise der BaFin ausgelöst. Prospekthaftung, Insiderhandel und Marktmanipulation sind die zentralen Tatbestände. Die Verfahren sind meist umfangreich und erfordern ein Verständnis der kapitalmarktrechtlichen Regulierung ebenso wie strafrechtliche Verteidigungskompetenz.

Lebensmittelstrafrecht

Verstöße gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften können neben Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen haben — von der Gesundheitsgefährdung durch falsche Kennzeichnung bis zur bewussten Inverkehrbringung verdorbener Ware. Die Materie liegt an der Schnittstelle von Verwaltungs- und Strafrecht.

Marken- und Urheberstrafrecht

Markenrechtsverletzungen, Produktpiraterie und Urheberrechtsverstöße werden strafrechtlich verfolgt. Regelmäßig werden diese Verfahren durch Zollbeschlagnahmen oder Anzeigen der Rechteinhaber ausgelöst. Bei sachgerechter Verteidigung kann eine Einstellung des Verfahrens oft erreicht werden.

Sanktionsstrafrecht

Verstöße gegen nationale und internationale Sanktionsvorschriften können zu empfindlichen Freiheitsstrafen führen. Die Sanktionslandschaft ändert sich laufend, Compliance-Anforderungen sind hoch. Wir verteidigen bei Verstößen und beraten präventiv zur Einhaltung der Sanktionsvorschriften.

Sozialversicherungsbetrug / Schwarzarbeit

Das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen und Schwarzarbeit werden zunehmend konsequent verfolgt. Betroffene Unternehmen sehen sich neben der Strafverfolgung oft mit erheblichen Nachforderungen der Sozialversicherungsträger konfrontiert. Wir verteidigen Geschäftsführer und Unternehmen in diesen Verfahren.

Umweltstrafrecht

Umweltstrafrecht betrifft Unternehmen, die mit Gefahrstoffen, Abfällen oder Emissionen zu tun haben. Die Verantwortlichkeitsstrukturen sind oft komplex — wer innerhalb des Unternehmens für die Einhaltung der Umweltvorschriften zuständig war, ist regelmäßig die zentrale Verteidigungsfrage.

Vermögensdelikte

Betrug, Untreue und Unterschlagung im wirtschaftlichen Kontext bilden den Kern der Vermögensdelikte. Die Abgrenzung zwischen wirtschaftlich riskanten Entscheidungen und strafbarer Untreue ist eine der zentralen Fragen des Wirtschaftsstrafrechts. Wir verteidigen bei allen Formen wirtschaftlich motivierter Vermögensdelikte.

Unternehmensstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG)

Unternehmen können nach § 30 OWiG mit Geldbußen in erheblicher Höhe belegt werden, wenn Leitungspersonen Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begehen. Die Verteidigung erfordert sowohl strafrechtliche als auch gesellschaftsrechtliche Expertise. Wir vertreten Unternehmen und ihre Organe in Bußgeldverfahren und beraten zur Haftungsvermeidung.

Arzt- und Medizinstrafrecht

Moritz Hausmann ist in diesem Bereich nicht nur als Strafverteidiger tätig, sondern doziert regelmäßig für medizinisches Personal zu strafrechtlichen Fragen im Berufsalltag — eine Verbindung zur Praxis, die rechtliche und berufsrechtliche Risiken von Anfang an zusammen denkt. Die Beratungsschwerpunkte umfassen Abrechnungsbetrug gegenüber Krankenkassen und Kostenträgern, Vorwürfe der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen (§§ 299a, 299b StGB), die strafrechtliche Aufarbeitung von Behandlungsfehlern, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie datenschutz- und schweigepflichtrelevante Sachverhalte nach § 203 StGB, die in digitalisierten Praxis- und Klinikstrukturen zunehmend Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen werden.

Wettbewerbsstrafrecht

Kartellabsprachen und wettbewerbswidrige Verhaltensweisen können neben den kartellrechtlichen Bußgeldern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Wir verteidigen bei Vorwürfen wettbewerbsstrafrechtlicher Verstöße und beraten zur Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.

Zollstrafrecht

Zolldelikte umfassen Schmuggel, falsche Zollanmeldungen und die Umgehung von Abgaben. Die Ermittlungen werden meist durch den Zoll selbst geführt, oft in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Wir verteidigen in Zollstrafverfahren und beraten zu zollrechtlichen Compliance-Fragen.

Geschädigtenvertretung und Strafanzeige

Strafrecht ist nicht nur Verteidigung. Unternehmen, die Opfer von Straftaten geworden sind — durch Untreue/Unterschlagung eines Mitarbeiters, Betrug eines Geschäftspartners, Korruption auf Führungsebene oder den Abfluss vertraulicher Daten — stehen vor der Frage, wie sie ihre Interessen im Strafverfahren aktiv durchsetzen können. Die Erstattung einer Strafanzeige ist dabei nur der erste Schritt. Eine strategisch vorbereitete Strafanzeige ist keine Formalie. Sie entscheidet darüber, ob die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet, in welche Richtung ermittelt wird und ob der Schaden im Verfahren ausreichend dokumentiert ist, um später zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen. Wer eine Strafanzeige ohne anwaltliche Vorbereitung erstattet, riskiert lückenhafte Sachverhaltsdarstellungen, fehlende Beweissicherung und — bei voreiligen öffentlichen Schritten — eigene haftungsrechtliche Konsequenzen. Wir beraten und vertreten Unternehmen und Führungskräfte als Geschädigte in allen Phasen: bei der Entscheidung, ob und in welcher Form eine Strafanzeige sinnvoll ist, bei der Vorbereitung und Erstattung der Anzeige, bei der Begleitung des Ermittlungsverfahrens als Verletzter sowie bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im Adhäsionsverfahren.

Verstöße gegen das Geschäftsgeheimnisgesetz

Geschäftsgeheimnisse gehören zu den wertvollsten Vermögenswerten eines Unternehmens — Kundenlisten, Entwicklungsdaten, Preiskalkulationen, Produktionsverfahren, Strategiepläne. § 23 GeschGehG stellt die unbefugte Offenbarung, Nutzung und das Verschaffen von Geschäftsgeheimnissen unter Strafe — mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu fünf Jahren. In der Praxis sind es häufig ausscheidende Mitarbeiter, die Unterlagen, Daten oder Know-how mitnehmen — bewusst oder in der irrtümlichen Annahme, dazu berechtigt zu sein. Aber auch Wettbewerber, die gezielt auf interne Informationen zugreifen, Dienstleister mit überschießendem Datenzugriff oder Mitarbeiter im Auftrag Dritter kommen als Täter in Betracht. Die Abgrenzung zwischen erlaubter Nutzung von Kenntnissen aus früherer Tätigkeit und strafbarer Verwertung von Geschäftsgeheimnissen ist dabei eine der zentralen rechtlichen Fragen. Wir beraten und vertreten auf beiden Seiten: Unternehmen, die Opfer eines Geheimnisverrats geworden sind und strafrechtlich vorgehen wollen, sowie Beschuldigte — häufig ehemalige Mitarbeiter oder Führungskräfte — gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.

Subventionsbetrug

Subventionsbetrug ist einer der Tatbestände, der in den letzten Jahren massiv an Bedeutung gewonnen hat. Die Corona-Wirtschaftshilfen haben Staatsanwaltschaften bundesweit beschäftigt. Jedoch gibt es weitere Risikofelder: Fördergelder der EU, Investitionszulagen, Forschungsförderung, KfW-Kredite, Bürgschaftsprogramme und Regionalbeihilfen — überall dort, wo staatliche Mittel fließen, besteht das Risiko, in das Strafbarkeitsrisiko des § 264 StGB zu geraten. Besonders heikel hierbei ist, dass vorsätzliches Handeln im klassischen Sinne keine Tatbestandsvoraussetzung ist. Leichtfertige Falschangaben genügen für eine Strafbarkeit. Wir verteidigen in Subventionsbetrugsverfahren auf nationaler und europäischer Ebene und beraten Unternehmen präventiv bei der rechtssicheren Gestaltung von Förderanträgen und der Dokumentation subventionserheblicher Tatsachen.

D&O Strafrecht

Eine D&O-Versicherung schützt vor zivilrechtlicher Haftung — vor strafrechtlicher Verfolgung schützt sie nicht. Die Prüfung eines Haftungsanspruchs kann oftmals die Grundlage für die strafrechtliche Ermittlungen sein. Denkbar ist auch, dass beide Verfahren parallel laufen und sich auf diese Weise gegenseitig beeinflussen. Was im Zivilverfahren zugestanden oder vorgetragen wird, kann im Strafverfahren verwertet werden. Sobald der Vorwurf in Richtung Vorsatz geht, kann der D&O-Versicherer unter Umständen die Deckung verweigern. Besonders kritisch ist die Phase vor dem formellen Ermittlungsverfahren: Bei Internal Investigations haben betroffene Führungskräfte keine formelle Beschuldigtenstellung und damit kein Schweigerecht — aber ihre Aussagen können später strafrechtlich verwertet werden. Wer hier ohne Strafverteidiger in die Befragung geht, riskiert mitunter viel. Wir vertreten Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsräte u.a. in diesem Bereich. Entscheidend ist hierbei aus strafrechtlicher Sicht, Einfluss auf die parallel laufenden Verfahren zu nehmen.

Beratung und Vertretung im Wirtschaftsstrafrecht

Wir vertreten Mandanten bundesweit und international in wirtschaftsstrafrechtlichen Verfahren. Kontaktieren Sie uns für eine erste Einschätzung Ihres Falls. Das Erstgespräch ist für Sie kostenfrei und unverbindlich.

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