Neben den strafrechtlichen Kernbereichen beraten und vertreten wir in weiteren Rechtsgebieten, die in der Praxis regelmäßig mit strafrechtlichen Fragestellungen verknüpft sind.

Führerscheinrecht

Der Entzug der Fahrerlaubnis, eine angeordnete medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) oder die Anordnung fachärztlicher Gutachten treffen Betroffene oft härter als die eigentliche Strafe. Wir beraten und vertreten in allen Fragen des Führerscheinrechts — von der Anfechtung des Fahrerlaubnisentzugs über die Vorbereitung auf die MPU bis zur Neuerteilung. Insbesondere bei beruflichen Kraftfahrern oder Menschen, die auf den Führerschein angewiesen sind, geht es um existenzielle Fragen, die parallel zum Strafverfahren aktiv gesteuert werden müssen.

Insolvenzrechtliche Vertretung von Geschäftsführern

Wenn die Krise da ist, stehen Geschäftsführer vor einer Vielzahl gleichzeitiger Pflichten — und Risiken. Wir begleiten Unternehmensorgane bei der Vorbereitung der Insolvenzanmeldung, beraten zur Einhaltung der Fristen des § 15a InsO und vertreten während des laufenden Insolvenzverfahrens. Ziel ist es, die persönliche Haftung des Geschäftsführers zu begrenzen und strafrechtliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu steuern.

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