Strafrechtliche Sachverhalte enden nicht an Landesgrenzen. Auslieferungsersuchen, Rechtshilfeanfragen, grenzüberschreitende Ermittlungsverfahren: Wer hier verteidigt, braucht neben dem deutschen Recht ein Verständnis für die Rechtsordnungen der beteiligten Staaten und die Mechanismen internationaler Zusammenarbeit.

Wir vertreten Mandanten in Verfahren mit Bezug zu zahlreichen Jurisdiktionen, darunter die Schweiz, Österreich, Polen, Rumänien, Italien, das Vereinigte Königreich, Frankreich, die Niederlande, die Türkei, Balkan-Staaten, die USA und Südafrika. Die Kanzlei verfügt über ein gewachsenes Netzwerk von Korrespondenzanwälten in diesen Ländern.

Auslieferungsverfahren

Auslieferungsverfahren unterliegen komplexen internationalen Regelungen. Ein ausländischer Staat ersucht Deutschland um Überstellung einer Person zur Strafverfolgung oder Strafvollstreckung. Oder umgekehrt, ein Mandant wird im Ausland festgehalten. In beiden Konstellationen prüfen wir die Zulässigkeit des Ersuchens, identifizieren Auslieferungshindernisse und vertreten vor dem zuständigen Oberlandesgericht. Entscheidend ist häufig, ob Grundrechte im ersuchenden Staat gewahrt werden und ob die Tat auch nach deutschem Recht strafbar wäre. Neben dem eigentlichen Auslieferungsverfahren unterstützen wir — in Zusammenarbeit mit den lokalen Partnern — auch regelmäßig dabei, die Tatvorwürfe zu entkräften.

Grenzüberschreitende Vermögensabschöpfung

Vermögen kennt keine Grenzen — staatlicher Zugriff darauf zunehmend auch nicht mehr. Innerhalb der EU ermöglicht die Verordnung (EU) 2018/1805 die gegenseitige Anerkennung von Sicherstellungs- und Einziehungsentscheidungen: Konten und Vermögenswerte können in anderen Mitgliedstaaten eingefroren werden, ohne langwieriges Rechtshilfeverfahren — und ohne dass der Betroffene vorab Kenntnis vom Verfahren hat. Jenseits der EU gelten bilaterale Rechtshilfeabkommen und multilaterale Übereinkommen. Wir verteidigen auf beiden Seiten: gegen ausländische Sicherstellungsanordnungen, die in Deutschland vollstreckt werden sollen, sowie gegen deutsche Einziehungsentscheidungen, deren Vollstreckung im Ausland droht. Entscheidend ist dabei häufig die Frage, ob die formalen Voraussetzungen der gegenseitigen Anerkennung tatsächlich vorliegen — und ob die Grundrechte des Betroffenen im jeweiligen Verfahren gewahrt wurden.

Verfahren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO)

Die Europäische Staatsanwaltschaft — EPPO — ist seit 2021 operativ aktiv und markiert einen Paradigmenwechsel in der europäischen Strafverfolgung. Erstmals verfügt eine supranationale Behörde über echte Ermittlungsbefugnisse auf deutschem Boden: Die EPPO kann eigenständig ermitteln, Durchsuchungen anordnen, Vermögenswerte sicherstellen und Anklage vor nationalen Gerichten erheben. Ihre Zuständigkeit umfasst Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU — EU-Subventionsbetrug, grenzüberschreitende Umsatzsteuerhinterziehung sowie Korruption im Zusammenhang mit EU-Mitteln. Die Behörde arbeitet mit Delegierten Europäischen Staatsanwälten in den jeweiligen Mitgliedstaaten, koordiniert aber zentral aus Luxemburg — parallele Ermittlungen in mehreren Ländern sind möglich und werden aktiv genutzt. Wer in ein EPPO-Verfahren gerät, steht einer grenzüberschreitend koordinierten Behörde gegenüber, deren Verfahrenslogik sich von klassischen nationalen Ermittlungen strukturell unterscheidet. Wir vertreten Mandanten in EPPO-Verfahren mit Deutschlandbezug und koordinieren die Verteidigung bei parallelen Ermittlungen in mehreren Mitgliedstaaten.

Internationale Rechtshilfe

Rechtshilfeersuchen sind das alltägliche Werkzeug internationaler Strafverfolgung. Zeugenvernehmungen im Ausland, Herausgabe von Kontounterlagen, Zustellung von Dokumenten. Wir begleiten Mandanten auf beiden Seiten: als Betroffene eines eingehenden Ersuchens und bei der Frage, ob und wie ausländische Beweismittel im deutschen Verfahren verwertbar sind. Die Einhaltung der formalen Voraussetzungen ist dabei oft der entscheidende Hebel.

Grenzüberschreitende Wirtschaftskriminalität

Wirtschaftsstrafrechtliche Verfahren mit internationalem Bezug sind besonders vielschichtig. Unternehmensstrukturen über mehrere Länder, Bankverbindungen in verschiedenen Jurisdiktionen, parallele Ermittlungen in mehreren Staaten. Wir koordinieren die Verteidigung über Ländergrenzen hinweg, arbeiten mit lokalen Anwälten zusammen und sorgen dafür, dass die Verteidigungsstrategie in allen beteiligten Rechtsordnungen konsistent bleibt.

Sanktionsrecht

Verstöße gegen internationale Sanktionsregime und Exportkontrollvorschriften können erhebliche strafrechtliche Konsequenzen haben. Wir beraten zu den Schnittstellen zwischen Außenwirtschaftsrecht und Strafrecht, vertreten bei Ermittlungsverfahren wegen Sanktionsverstößen und begleiten Unternehmen bei der Aufarbeitung vergangener Transaktionen. Die Regelungslandschaft ist komplex und ändert sich laufend, gerade im Kontext aktueller geopolitischer Entwicklungen.

Internationale Strafverteidigung

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